Funktionsfähigkeit des NWA nicht gefährden

Nach wie vor schlagen die Diskussionen um die Beitragsbescheide der Wasser- und Abwasserbetriebe in Brandenburg hohe Wellen. Das gilt auch für Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband (NWA). „Unser Probleme, erklärt Landtagsabgeordneter Uwe Liebehenschel, Vorsitzender der Verbandversammlung der NWA, „sind die bestehende Rechtslage und davon abweichende Vorstellungen eines Teiles der Leistungsnutzer.“ Bei allem berechtigten Unmut müsse aus seiner Sicht Sorge getragen werden, dass zum einen die Funktionsfähigkeit des NWA nicht gefährdet werde und zum anderen so vielen Nutzern wie möglich entgegengekommen werde.

Bereits seit Dezember 2015 mache er sich für eine Rücksetzung der Beitragspraxis auf den Stand von März 2015 stark, hebt Liebehenschel hervor. „Mein Wunsch wäre es, wir würden die Erhebung der Beitragsbescheide, für alle, die den Vertrauensschutz genießen sollten, auf den Stand von März 2015 zurückversetzen.".

Gerechtigkeit, so der Landtagsabgeordnete, könne nur durch eine strikte Umsetzung der bestehenden rechtlichen Vorgaben erzielt werden. Dazu gehöre auch, dass niemand bei der Beitragsbemessung bevorteilt oder benachteiligt werde. So sollte es auch den sogenannten Altanschließern einsichtig sein, dass sie für Zukunftsinvestitionen und damit verbundenen Leistungsverbesserungen ebenso finanziell beteiligt werden, wie alle anderen Nutzer.